Aktuelle Infos zum laufenden Schulbetrieb
Letzte Aktualisierung: 31.03.2022 09:50Uhr
Unterricht ab 3. April 2022
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Ausbilderinnen und Ausbilder,
das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) schreibt ab dem 3. April nur noch „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen vor.
Im schulischen Umfeld bedeutet dies, dass die regelmäßigen Testungen für Schülerinnen und Schüler fortgeführt werden (bei mehrtägigem Unterricht mind. dreimal pro Woche). Bei mehreren Infektionsfällen innerhalb einer Klasse werden alle Schülerinnen und Schüler täglich getestet. Der Präsenzunterricht darf also weiterhin nur besucht werden, wenn Schülerinnen und Schüler über einen negativen Testnachweis verfügen.
Dies gilt somit auch für geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler. Die bekannten Testmöglichkeiten (Testungen in der Schule unter Aufsicht bzw. externe Testnachweise) stehen unverändert weiter zur Verfügung.
Ab dem 3. April 2022 entfällt die Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude.
Das freiwillige Tragen einer Maske im Schulgebäude ist aber natürlich weiterhin möglich. Vor allem auf Begegnungsflächen (Gänge, Pausenhalle, Aula. …), nach einem bestätigten Infektionsfall in einer Klasse (für 5 Unterrichtstage) und im öffentlichen Nahverkehr wird das Tragen einer Maske vom Kultusministerium ausdrücklich empfohlen.
Wir bitten alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, die allgemeinen Hygienemaßnahmen und den Rahmenhygieneplan zu beachten.
Ihre Staatliche Berufsschule Weilheim
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Hygieneplan Stand 3. April 2022
Zur Vermeidung von Infektionskrankheiten – insbesondere durch Übertragung des Coronavirus SARS-CoV-2 – müssen folgende Hygieneregeln eingehalten werden. Leisten Sie bitte durch die Einhaltung dieser Regeln einen wertvollen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge aller beteiligten Personen. Damit wirken wir zusammen der nächsten Welle entgegen.
Auf dem gesamten Schulgelände gilt:
1. Bleiben Sie bei corona-spezifischen Erkältungs- bzw. respiratorischen Krankheitszeichen unbedingt zuhause und informieren Sie uns. Die Schule darf von positiv Getesteten, von Personen mit entsprechenden Symptomen, von Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen sowie von Schwangeren nicht betreten werden!
3. Alle Schülerinnen und Schüler testen sich regelmäßig (bei mehrtägigem Unterricht mind. dreimal pro Woche). Bei mehreren Infektionsfällen innerhalb einer Klasse testen sich alle Schülerinnen und Schüler täglich. Alternativ kann nur mit einem aktuellen negativen PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest, der außerhalb der Schule von medizinisch geschultem Personal durchgeführt wurde, am Unterricht teilgenommen werden!
4. Waschen Sie sich regelmäßig und mehrmals täglich die Hände mit Seife (mind. 20 – 30 Sekunden)!
5. Halten Sie Abstand: mindestens 1,50 Meter zur nächsten Person sollten, wo möglich, eingehalten werden! Im Klassenzimmer kann auf das Einhalten des Mindestabstands verzichtet werden.
6. Verzichten Sie auf jeglichen Körperkontakt! Vermeiden Sie Berührungen, Umarmungen sowie Händeschütteln. Abstand zeigt in Zeiten von Corona, dass Ihnen die anderen wichtig sind!
7. Beachten Sie die Husten- und Niesetikette (in die Armbeuge oder in ein Taschentuch niesen)! Waschen Sie sich danach die Hände! Vermeiden Sie es, sich im Gesicht zu berühren. Die Übertragung der Viren ist auf Augen, Nase und Mund besonders leicht.
8. Lüften Sie die Räume mindestens alle 20 Minuten für mindestens 5 Minuten. Eine Stoß- oder Querlüftung ist besser als Dauerlüften.
9. Ab dem 3. April 2022 entfällt die Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude. Das freiwillige Tragen einer Maske im Schulgebäude ist aber natürlich weiterhin möglich. Vor allem auf Begegnungsflächen (Gänge, Pausenhalle, Aula. …), nach einem bestätigten Infektionsfall in einer Klasse (für 5 Unterrichtstage) und im öffentlichen Nahverkehr wird das Tragen einer Maske vom Kultusministerium ausdrücklich empfohlen.
10. In den Pausen werden die Räume von den Schülern verlassen und gelüftet. Auf dem Schulgelände und in der Kantine ist auf den Mindestabstand zu achten.
Wir bedanken uns bei allen für das Verständnis und für die Solidarität!
Ihr Team der Staatlichen Berufsschule Weilheim
Merkblatt für Erziehungsberechtigte
Informationen zum Selbsttest
Selbsttest - Merkblatt für Eltern
Informationen und Hygienevorschriften
Meldung Kultusministerium:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (bayern.de)
FAQ Unterrichtsbetrieb
KMS Eltern
Zugriff WebPortal
Der Zugriff auf unser WebPortal ist für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schülern
über folgenden Link möglich: WebPortal
Meldung Kultusministerium
https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6946/so-geht-es-an-den-schulen-in-bayern-weiter.html
https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6902/unterricht-an-bayerischen-schulen-wird-eingestellt.html
Weitere Informationen in folgendem Beitrag: Informationen zum Coronavirus