Der Beruf der Malerin und des Malers und der Lackiererin und des Lackierers unterscheidet fünf Fachrichtungen.
1. „Gestaltung und Instandhaltung“
- Entwerfen und Umsetzen von Konzepten für die Raum- und Fassadengestaltung
- Verlegen von Decken-, Wand- und Bodenbelägen
- Herstellen von Beschriftungen und Kommunikationsmitteln
- Holz- und Bautenschutzmaßnahmen
2. „Kirchenmalerei und Denkmalpflege“
- Herstellen von Werk- und Beschichtungsstoffen nach historischen Rezepturen
- Ausführen von historischen und gestalterischen Arbeitstechniken, Rekonstruktionen und Reproduktionen
- Durchführen von Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Denkmalpflege
3. „Bauten- und Korrosionsschutz“
- Durchführen von Korrosionsschutz-, Betonschutz-, Brandschutz- und Abdichtungsmaßnahmen
- Einrichten, Bedienen und Warten von Strahlanlagen sowie Erstellen von Einhausungen und Abplanungen
- Sicherheitskennzeichnungen und Straßenmarkierungen
4. „Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik“
- Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Innen- und Außenflächen
- Erstellen von Wärmedämmverbundsystemen
- Gestalten von Oberflächen an Fassaden sowie Innen- und Außenflächen
- Montieren von System- und Fertigelementen für die energetische Ertüchtigung von Objekten
5. „Ausbautechnik und Oberflächengestaltung“
- Durchführen von Ausbau- und Montagearbeiten, Putz-, Dämm-, und Trockenbauarbeiten
- Montieren von System- und Fertigteilelementen im Innen- und Außenbereich
Die Ausbildung im Überblick
Voraussetzungen:
Ausbildungsdauer:
Malerinnen und Maler sowie Lackiererinnen und Lackierer verbringen den größeren Teil der Ausbildung im Betrieb und besuchen an ein bis zwei Wochentagen die Berufsschule in Weilheim.
Fahrzeuglackiererinnen und Fahrzeuglackierer werden an der Berufsschule Weilheim in der 10. Klasse gemeinsam mit Malerinnen und Malern sowie Lackiererinnen und Lackierern unterrichtet. Für den Besuch der 11. und 12. Klasse wechseln die Fahrzeuglackiererinnen und Fahrzeuglackierer an die Berufsschule nach München.
Gesellenprüfung Malerin und Maler sowie Lackiererin und Lackierer - Teil I
Der erste Teil der Gesellenprüfung findet am Ende des vierten Ausbildungshalbjahres statt.
Gesellenprüfung Malerin und Maler sowie Lackiererin und Lackierer - Teil II
Der zweite Teil der Gesellenprüfung findet am Ende der Ausbildung statt.
Abschluss:
Abschlusszeugnis der Berufsschule (Erwerb des mittleren Schulabschlusses möglich)
Möglichkeiten nach der Ausbildung
- Malermeisterin und Malermeister
- Technische Fachwirtin und Technischer Fachwirt
- Technikerin und Techniker
- Fachlehrerin und Fachlehrer an beruflichen Schulen
- Bauingenieurin und Bauingenieur
- Architektin und Architekt
- Restauratorin und Restaurator