Vorgehen im Krankheitsfall:
Im Krankheitsfall (Schulbesuch nicht möglich) muss umgehend der Klassenleiter sowie der Ausbildungsbetrieb (außer bei BGJ Schülern) per Email verständigt werden.
Sollten Sie die Emailadresse Ihres Klassenleiters nicht zur Hand haben, finden die diese beim Link der jeweilgen Lehrkraft hinterlegt: Lehrerkollegium
Wichtig: Aus Gründen vor Missbrauch wird das „@-Zeichen“ ausgeschrieben: „ät„; Bitte ersetzen Sie dieses vor dem Absenden mit dem regulären @-Zeichen.
Der Ausbildungbetrieb wird im „CC“ benachrichtigt.
Sollten Sie den Unterricht z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht besuchen können, haben Sie die Pflicht innerhalb von zwei Wochen eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen.
Die Form dieser Entschuldigung wird aus verwaltungstechnischen Gründen vom Klassenleiter festgelegt.
Sollten Sie dazu noch keine Anweisungen erhalten haben, gelten die Standard-Entschuldigungen:
Diese werden im DINA4-Format unaufgefordert, vollständig ausgefüllt, gelocht und unterschrieben der zuständigen Lehrkraft ausgehändigt.
Sollten Sie länger als einen Tag erkrankt sein, so haben Sie die Pflicht, zusätzlich zur schriftlichen Entschuldigung ab dem zweiten Krankheitstag eine ärztliche Schulunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.
Neu ab 27.04.2026
Im Rahmen unserer Aufsichtspflicht führen wir ab dem 27.04.2026 neue Regelungen zur Krankmeldung von minderjährigen Schülerinnen und Schülern ein, um eine zeitnahe und lückenlose Information von Eltern, Ausbildern, Klassenleitung und Schule sicherzustellen.
Bitte beachten Sie ab dem 27.04.2026 folgendes Verfahren:
- Wege der Krankmeldung
Im Falle einer Erkrankung sind folgende Schritte vorgesehen:
- Schnelle Meldung via WebUntis-App (durch Erziehungsberechtigte):
Diese dient als schnelle Benachrichtigung. Wenn eine Meldung über die WebUntis-App erfolgt, ist für uns ersichtlich, dass der Verbleib Ihres Kindes geklärt ist. Eine Anleitung zur Einrichtung des Eltern-Accounts steht unten zur Verfügung.
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- Hinweis: Die Meldung per WebUntis entbindet nicht von der E-Mail-Entschuldigung, dient aber dazu, dass die Schule keine aktive Suchaktion starten muss.
- Formelle E-Mail-Entschuldigung (durch Erziehungsberechtigte oder Schülerinnen und Schüler): Diese ist zwingend erforderlich. Nur damit gilt der Schultag als voll entschuldigt. Die E-Mail ist zu senden an:
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- Den Klassenleiter / die Klassenleiterin
- Das allgemeine Krankmeldungspostfach: 1773.krankmeldungen@schule.bayern.de
- Die E-Mail-Adresse der Eltern (wenn die E-Mail von dem Schüler oder der Schülerin geschrieben ist)
- Den Ausbildungsbetrieb (sofern vorhanden)
- Was passiert, wenn keine Meldung eingeht?
Sollte bis 07:15 Uhr am ersten Fehltag weder eine Meldung über WebUntis noch die formelle E-Mail bei uns eingegangen sein, sind wir verpflichtet, der Abwesenheit nachzugehen. In diesem Fall werden wir die Erziehungsberechtigten kontaktieren, um den Verbleib zu klären.
Wir bitten Sie daher dringend, darauf zu achten, dass die Kontaktdaten im Sekretariat stets aktuell sind.
Wir danken für Ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieser Maßnahme, die der Sicherheit aller Schülerinnen und Schüler dient. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.