Den ausgefüllten Antrag geben Sie bitte im Sekretariat ab.
Die Schulleitung überprüft und genehmigt diesen bei Erfüllung der Voraussetzungen.
Gastschulantrag
Gastschulantrag
Entschuldigungen + Beurlaubungen
Entschuldigung Rückwirkend
Beurlaubungen
Vorgehen im Krankheitsfall:
Im Krankheitsfall (Schulbesuch nicht möglich) muss umgehend der Klassenleiter, sowie der Ausbildungsbetrieb (außer bei BGJ Schülern) per Email verständigt werden.
Sollten Sie die Emailadresse ihres Klassenleiters nicht zur Hand haben, finden die diese beim Link der jeweilgen Lehrkraft hinterlegt: Lehrerkollegium
Wichtig: Aus Gründen vor Missbrauch wird das „@-Zeichen“ ausgeschrieben: „ät„; Bitte ersetzen sie dieses vorm Absenden mit dem regulären @-Zeichen.
Der Ausbildungbetrieb wird im „CC“ benachrichtigt.
Sollten Sie den Unterricht z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht besuchen können, haben Sie die Pflicht innerhalb von zwei Wochen eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen.
Die Form dieser Entschuldigung wird aus verwaltungstechnischen Gründen vom Klassenleiter festgelegt.
Sollten Sie dazu noch keine Anweisungen erhalten haben, gelten die Standard-Entschuldigungen:
Diese werden im DINA4-Format unaufgefordert, vollständig ausgefüllt, gelocht und unterschrieben der zuständigen Lehrkraft ausgehändigt.
Sollten Sie länger als einen Tag erkrankt sein, so haben Sie die Pflicht, zusätzlich zur schriftlichen Entschuldigung ab dem zweiten Krankheitstag eine ärztliche Schulunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.
Beurlaubung ganzer Schultag
Im begründeten Ausnahmefall kann eine Beurlaubung vom Berufsschulunterricht genehmigt werden. Ab einem Tag muss dies bei der Schulleitung beantragt werden.
Dafür ist durch den Ausbildungsbetrieb mit dem Formular „Antrag auf Beurlaubung vollständiger Tag“ bei der Schulleitung ein Antrag zu stellen. Dieser muss mindestens einen Werktag vor der Beurlaubung gestellt werden. Dafür ist der Antrag dem Klassenleiter per E-Mail zuzustellen. Erst nach der Genehmigung kann eine Freistellung vom Unterricht erfolgen.
Beurlaubung weniger als ein Schultag
Wird von der Schülerin oder dem Schüler bei der unterrichtenden Lehrkraft gestellt. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern muss mit den Erziehungsberechtigten die Heimfahrt geklärt werden.
Dafür sollten die Erziehungsberechtigten telefonisch erreichbar sein.